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Betriebsvermögen

Dies sind Wirtschaftsgüter, die nach Ihrer Art und Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen und Eigentum eines Unternehmens sind. Sie dienen der Gewinnerzielung. Geht das Betriebsvermögen verloren, muß es wiederbeschafft werden, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Bei nicht vorhandener oder nicht ausreichender Versicherung des Betriebsvermögens muß die Wiederbeschaffung aus der laufenden Liquidität bezahlt werden, wenn der Betrieb fortgesetzt werden soll. Ist eine Versicherung vorhanden aber nicht in angemessener Höhe, nimmt die Versicherung regelmäßig eine Kürzung Ihrer Leistung wegen Unterversicherung vor. Es wird nur ein Bruchteil der vereinbarten Leistung erstattet. Die gleiche Frage stellt sich im Zusammenhang mit einer durch einen Ausfall von Betriebsvermögen bedingten Unterbrechung des Praxisbetriebes. Beides zusammen kann dann schnell zu einer Überlastung der Liquidität führen. Besonders die Umsatzausfälle durch die Betriebsunterbrechung erhöhen den Schaden entscheidend. Ein großer Schaden am Betriebsvermögen stellt ebenfalls ein existentielles finanzielles Risiko dar. Daher ist auch hier die regelmäßige Anpassung des Risikoschutzes besonders wichtig, da häufig über einen längeren Zeitraum weder Veränderungen des Umsatzes noch Neuanschaffungen berücksichtigt werden und zu Unterversicherung führen.